Without revealing the plot, I was struck by the execution by beheading in a women’s prison courtyard with an ax. I remembered Sophie Scholl being executed in 1943 in Munich by guillotine.
But as expected the background research work of Babylon Berlin is impeccable. An ax in Prussia and a guillotine in Bavaria
Zur Methode der Hinrichtung hielt das Strafgesetzbuch lediglich fest (§ 13), sie sei „durch Enthauptung zu vollstrecken.“ Einzelheiten waren nicht näher bestimmt. Die Mehrzahl der nördlichen Länder des Deutschen Reiches (etwa Preußen) gebrauchte bis Mitte der 1930er Jahre das Handbeil, andere Länder (etwa Bayern und Sachsen) verwendeten Fallbeilgeräte. Die Vollstreckung der Todesurteile fand im „umschlossenen Raum“ einer Strafanstalt statt, womit lediglich ein mehr oder weniger gegen Sicht geschützter Platz bezeichnet wurde. Dies bedeutete, dass Hinrichtungen in den meisten deutschen Ländern unter freiem Himmel im Hof einer Strafanstalt stattfanden, der meist nicht hinreichend gegen Einsicht geschützt war.